Preisliste Stellplätze Feiertagswochenenden 2019
18.04.-21.04. | 29.05.-01.06. | 07.06.-10.06. | 19.06.-22.06.
Erwachsene
€ 8,50 Tag
Jugendliche (12-17 Jahre)
€ 7,50 Tag
Kinder (2-11 Jahre)
€ 6,80 Tag
Hunde
€ 4,50 Tag
Auto
€ 4,20 Tag
Motorrad
€ 2,60 Tag
Zelt (klein)
€ 15,80 Tag
- inkl. 1 Person
Reisemobil/Wohnwagen/Zelt und Auto
€ 30,70 Tag
- inkl. 2 Personen
Pavillon
€ 9,50 Tag
Reisemobil/Caravan/Zelt und Auto
€ 31,70 Tag
- inkl. 2 Personen
Stellplatz
€ 36,60 Tag
- inkl. 2 Personen
Strom/Anschlusskosten
€ 1,50 Tag
- einmalig
Strom/kWh
€ 0,60 Tag
- nach Verbrauch
Stellplatz
€ 48,00 Tag
- inkl. 2 Personen
Strom/Anschlusskosten
€ 1,50 Tag
- einmalig
Strom/kWh
€ 0,60 Tag
- nach Verbrauch
Stellplatz
€ 68,00 Tag
- inkl. 2 Personen
Strom/Anschlusskosten
€ 1,50 Tag
- einmalig
Strom/kWh
€ 0,60 Tag
- nach Verbrauch
1-6 Tage
€ 9,50 Tag
ab 7 Tage
€ 4,50 Tag
geschlossene Grillhütte, max. 20 Personen
€ 47,00 Tag/Nacht
- in der Nähe der Campinghütten
offene Grillhütte
€ 29,50 Tag
- an der Bachwiese
Waschmaschine und Trockner zusammen
€ 3,00 Stunde
Kochen im Kochhaus
€ 0,50 15 Minuten
ab 7 Übernachtungen
10 %
- auf Stellplatz- und Personengebühr
Frühbucherrabatt ab 7 Übernachtungen
15 %
- auf Stellplatz- und Personengebühr
Gruppenrabatte
ab 15 Personen
- nach Absprache
Die Reservierungsgebühr beträgt 30% des Gesamtbetrages (mindestens 10,- EUR/ maximal 150,- EUR).
Dieser Betrag wird bei Anreise voll angerechnet. Bei Nichtanreise erfolgt keine Erstattung.
Bei Gruppen gelten Sonderregelungen nach Vereinbarung.
In der Hauptsaison und an den NRW-Feiertagen nehmen wir nur Buchungen ab 3 Nächten entgegen.
Spontane Anreisen ohne vorherige Buchung können auch in diesem Zeitraum je nach Belegung 1 oder 2 Nächte bleiben.
Platzordnung
Um ein erholsames Miteinander zu gewährleisten bitten wir folgende Punkte zu beachten:
- Allgemeine Ruhezeiten von 13.00-14.00 Uhr und 23.00-7.00 Uhr
- Anordnungen des Platzpersonals sind unverzüglich Folge zu leisten
- Der Platz dient zur Erholung. Wir bitten daher, während der Ruhezeiten keine Musik zu spielen oder andere störende Geräusche zu verursachen
- Während der nächtlichen Ruhezeit darf der Platz nicht befahren werden